Jeder Mensch hat ein Recht auf "Inklusion", also darauf, ein 
gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. Inklusion 
bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an 
den Rand gedrngt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion 
unmittelbar verknpft mit den Ansprchen auf Freiheit, 
Gleichheit und Solidaritt. Damit ist Inklusion sowohl ein 
eigenstndiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne 
dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte 
unvollstndig bleibt. Wie alle anderen Menschenrechte fut das 
Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwrde: Weil 
alle Menschen mit der gleichen und unveruerlichen Wrde 
ausgestattet sind, haben wir alle die gleichen Rechte und den 
Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt. Das heit, dass 
er die Menschenrechte durch seine Rechtsordnung absichert und 
die tatschlichen Voraussetzungen dafr schafft, dass alle 
ihre Rechte gleichermaen wahrnehmen knnen. Der Begriff 
"Inklusion" entstand erstmals in den 70er-Jahren in den USA, 
als Mitglieder der Behindertenbewegung eine volle 
gesellschaftliche Teilhabe einforderten. Obwohl damit alle 
Lebensbereiche gemeint sind, hatten ihre Forderungen zunchst 
vor allem Auswirkungen auf den Bildungsbereich. Das Recht auf 
Bildung ist aufgefhrt im Artikel 24 des bereinkommens ber 
die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK). Darin steht 
zum Beispiel: "Alle Kinder sollen in die gleichen Schulen 
gehen. Kinder mit einer Behinderung und nicht beeintrchtigte 
Kinder sollen gemeinsam lernen usw." Dies fhrte 1994 zur 
sogenannten Salamanca-Erklrung der UNESCO-Weltkonferenz. Dort 
beschlossen Vertreterinnen und Vertreter von 
Nichtregierungsorganisationen und von rund 90 Staaten das 
gemeinsame Ziel "eine Schule fr alle". Auch in Deutschland 
ist Inklusion im Bereich Schulbildung ein Thema. Vielerorts 
konnte das Modell der "inklusiven Schule" schon eingefhrt 
werden  eine Schule, die sowohl behinderten als auch nicht 
behinderten Schlerinnen und Schlern einen Unterricht 
ermglicht - und die Anzahl steigt stndig.
